ICDL Prüfer*in für Schulen werden

ICDL/ECDL Zertifizierungsprüfungen dürfen nur durch lizensierte Prüfer*innen abgenommen werden. ICDL Prüfer*innen in Österreich werden ausschließlich von der Österreichischen Computer Gesellschaft (OCG) autorisiert.

Zielgruppen

Lehramtstudierende sowie Lehrkräfte, die an österreichischen Schulen unterrichten und ICDL Prüfungen abnehmen möchten.

Voraussetzungen

  • Lehramtsstudium oder Anstellung als Lehrer*in an einer österreichischen Schule
  • Lehrkräfte im Ruhestand (unter Berücksichtigung eventueller Ruhensbestimmungen)
  • Jede*r zukünftige ICDL Prüfer*in muss eine vollständig abgelegte ICDL Standard Zertifizierung (sieben Module) vorweisen können.
  • Absolvierung des ICDL Zertifizierungsworkshops
  • Jährliche Rezertifizierung

Zertifizierungsworkshop

Zur Qualifikation der Abnahme von Prüfungen muss ein eintägiger Zertifizierungsworkshop der Österreichischen Computer Gesellschaft absolviert werden.

Bei der Anmeldung sind das Geburtsdatum und die ICDL/ECDL Skills Card Nummer bekannt zu geben.

Inhalte des Zertifizierungsworkshops

  • Über den ICDL
  • Umsetzung im österreichischen Schulwesen
  • Einschulung auf das elektronische Prüfungssystem 
  • Einschulung in das Administrationssystem zur Prüfungsverwaltung

Gültigkeit der Prüfungslizenz

Die Prüfungslizenz ist jeweils vom 1. September bis 31. August des Folgejahres bei Abnahme von mehr als drei Prüfungen im Schuljahr gültig. Bei Abnahme von weniger als drei Prüfungen im Schuljahr ist ein Qualifikationsworkshop zu absolvieren. Während des Schuljahres findet eine Auffrischungs-Veranstaltung statt, die zur Verlängerung der Prüfungslizenz zu absolvieren ist. Mit dem Erwerb der Prüfungslizenz werden ICDL-Prüfer*innen außerordentliche Mitglieder der Österreichischen Computer Gesellschaft.

Aufgaben der ICDL Prüfer*innen

  • Vorbereitung, Abnahme und Beurteilung von ICDL Prüfungen in autorisierten Schul Test Centern (ICDL Schulen)
  • Einholung der Prüfungsgebühren
  • Ausstellung einer schriftlichen Bestätigung über den Erhalt der Prüfungsgebühren
  • Prüfungsaufsicht
  • Eintragung der Prüfungsergebnisse in die Datenbank

ICDL Intern

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